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   VGH Bayern, 31.01.2018 - 8 ZB 18.30248   

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https://dejure.org/2018,5705
VGH Bayern, 31.01.2018 - 8 ZB 18.30248 (https://dejure.org/2018,5705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2018 - 8 ZB 18.30248 (https://dejure.org/2018,5705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 8 ZB 18.30248 (https://dejure.org/2018,5705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; BV Art. 91 Abs. 1
    Genitalverstümmelung als Fluchtgrund - Erfordernis des Umzugs in die Stadt vs. fehlende staatliche Kontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer drohenden Genitalverstümmelung bei einer Rückkehr nach Äthiopien

  • rewis.io

    Genitalverstümmelung als Fluchtgrund - Erfordernis des Umzugs in die Stadt vs. fehlende staatliche Kontrolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Nachweis einer drohenden Genitalverstümmelung bei einer Rückkehr nach Äthiopien

  • rechtsportal.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Asylsuchende aus Äthiopien; in Deutschland geborene minderjährige Kinder; fehlende Darlegung von Zulassungsgründen (Gehörsverstoß); Gehörsverstoß wegen Übergehens wesentlichen Klagevortrags (verneint); weibliche Genitalverstümmelung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 8 ZB 18.30248
    Diesbezüglich hat die Beklagte in ihrem Bescheid vom 31. Mai 2017 zu Recht darauf abgestellt, dass minderjährige Kinder, die grundsätzlich das "aufenthaltsrechtliche Schicksal" ihrer Erziehungsberechtigten teilen (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - BayVBl 2011, 346 = juris Rn. 15), nicht getrennt von ihren Eltern abgeschoben werden.
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 8 ZB 18.30248
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 = juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 8 ZB 18.30248
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 = juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.06.2011 - 8 C 3.11

    Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 8 ZB 18.30248
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 = juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 8 ZB 18.30248
    Vielmehr müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 18.31366

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Wird die Gehörsrüge darauf gestützt, dass das Tatsachengericht relevantes Vorbringen übergangen habe, bedarf es der Darlegung, welches Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 22.10.2009 - 5 B 51.09 - juris Rn. 22; B.v. 15.9.2011 - 5 B 23.11 - juris Rn. 9; B.v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 = juris Rn. 42; B.v. 30.6.2015 - 5 B 43.14 - juris Rn. 7; B.v. 24.2.2016 - 3 B 57/15 u.a. - juris Rn. 2; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75/15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 8 ZB 18.30248 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 19.4.2018 - 8 A 1590/16 - juris Rn. 29).
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